§ 33 EStG & BFH-Urteil VI R 75/14 – Aktualisiert für 2027

Außergewöhnliche Belastungen Rechner 2027

Ermitteln Sie schnell und präzise Ihre zumutbare Belastung (Eigenanteil) und den steuerlich absetzbaren Betrag für Krankheits-, Pflege- und Bestattungskosten. Inklusive moderner stufenweiser Berechnung nach BFH-Rechtsprechung und Schätzung Ihrer echten Steuerersparnis.

Ihre Steuerdaten & Belastungen

Steuerjahr 2027
€
Summe aller Einkünfte minus Werbungskosten
€
BFH-Urteil VI R 75/14 integriert: Ihre zumutbare Belastung wird nicht mehr starr mit einem einzigen Gesamtsatz berechnet, sondern schont Ihr Einkommen progressiv in drei gestuften Tranchen. Dies führt häufig zu einem spürbar höheren steuerlichen Abzugsbetrag!
Berechnungsergebnis § 33 EStG

Kosten steuerlich absetzbar!

Abzug wirksam
Zumutbare Eigenbelastung
746,60 €

Diesen Betrag müssen Sie gesetzlich selbst tragen.

Steuerlich absetzbar
2.253,40 €

Mindert direkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Ihre geschätzte SteuerersparnisInkl. Soli & KiSt
688,88 €(bei ca. 30.5% Grenzsteuersatz)

Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte wird von 30.000,00 € auf 27.746,60 € gesenkt.

Stufenweise Ermittlung (BFH-Methode)§ 33 Abs. 3 EStG

Stufe
Satz
Betrag
Stufe 1 (bis 15.340 €)Anteil: 15.340,00 €
2 %
306,80 €
Stufe 2 (15.341 € bis 51.130 €)Anteil: 14.660,00 €
3 %
439,80 €
Stufe 3 (über 51.130 €)Anteil: 0,00 €
4 %
0,00 €
Summe zumutbare Eigenbelastung:
746,60 €

Visuelle Aufteilung & Steuerwirkung

  • Steuerlich abzugsfähig
  • Zumutbare Eigenbelastung
Steuer-Wissen & Gesetzliche Grundlagen

Außergewöhnliche Belastungen: Wie Sie Krankheits- und Pflegekosten optimal absetzen

Jedes Jahr entstehen Millionen Steuerzahlern unerwartet hohe Kosten für Gesundheit, Pflege oder Schicksalsschläge. Der Gesetzgeber federt diese Härten über § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ab. Erfahren Sie hier alles über die Ermittlung der zumutbaren Belastung, abzugsfähige Posten und effektive Bündelungsstrategien.

1

Zwangläufigkeit

Die Kosten müssen sich aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden lassen. Eine freiwillige Lifestyle-Entscheidung ist niemals absetzbar.

2

Zumutbare Belastung

Nur der Betrag, der Ihre persönliche Belastungsgrenze (1 % bis 7 % des Einkommens) überschreitet, wirkt als steuermindernder Abzug bei der Einkommensteuer.

3

Reine Eigenanteile

Erstattungen der gesetzlichen Krankenkasse, privaten Zusatzversicherung oder Beihilfe müssen vollständig von den Gesamtkosten abgezogen werden.

Die gesetzliche Staffelung nach § 33 Abs. 3 EStG

Die folgende Tabelle zeigt die Prozentsätze, mit denen Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in den einzelnen Tranchen gewichtet wird:

Familienstand / KinderanzahlBis 15.340 € (Stufe 1)15.341 bis 51.130 € (Stufe 2)Über 51.130 € (Stufe 3)
Alleinstehende ohne Kinder (Single / Grundtarif)5 %6 %7 %
Verheiratete ohne Kinder & Alleinerziehende4 %5 %6 %
Steuerzahler mit 1 bis 2 Kindern2 %3 %4 %
Steuerzahler mit 3 oder mehr Kindern1 %1 %2 %

Typische absetzbare Aufwendungen

  • Zahnersatz: Implantate, Br\u00FCcken, Kronen und Inlays (Eigenanteile).
  • Sehhilfen & H\u00F6rger\u00E4te: Brillen, Gleitsichtgl\u00E4ser, Kontaktlinsen, H\u00F6rger\u00E4te.
  • Medikamente: Alle vom Arzt verschriebenen Arznei- und Verbandmittel.
  • Fahrtkosten: Fahrten zu Fach\u00E4rzten, Therapien oder ins Krankenhaus (30 Cent/km).
  • Pflegeaufwendungen: H\u00E4usliche Pflege oder Unterbringungskosten im Pflegeheim.
  • Bestattungen: Soweit Nachlass und Sterbegeld nicht ausreichen.

Was NICHT abgesetzt werden kann

  • Vorsorgema\u00DFnahmen: Allgemeine Wellness-Kuren oder Fitness-Abos.
  • Sch\u00F6nheitsoperationen: Eingriffe ohne medizinische Indikation.
  • Di\u00E4t-Lebensmittel: Spezielle Nahrungsmittel (au\u00DFer bei Z\u00F6liakie mit Attest).
  • Scheidungskosten: Seit 2013 gesetzlich vom Abzug ausgeschlossen.
  • Erstattete Betr\u00E4ge: Kosten, die Kasse, Beihilfe oder Versicherungen zahlen.
  • Trauerkleidung & Bewirtung: Bei Beerdigungen privat veranlasst.

Der Profi-Steuertipp: Krankheitskosten strategisch in einem Kalenderjahr bündeln

Wenn Sie im laufenden Jahr bereits ungeplante Zahn- oder Arztkosten hatten und Ihre zumutbare Belastungsgrenze fast oder bereits erreicht ist, sollten Sie planbare Maßnahmen (z.B. den Kauf einer neuen Brille, kieferorthopädische Behandlungen oder Zahnsanierungen) noch vor dem 31. Dezember durchführen und bezahlen. Jeder weitere Euro über der Grenze wird unmittelbar steuermindernd wirksam!

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wichtige Fragen zur zumutbaren Belastung und § 33 EStG

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4.9
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Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss (Disclaimer)

Bitte beachten Sie, dass Berechnungen und Saetze im Steuerrecht staendigen gesetzlichen Neuerungen, Nuancen oder individuellen Besonderheiten (wie z. B. Freibetraege oder kirchenspezifische Saetze) unterliegen koennen. Die bereitgestellten Ergebnisse auf smart-rechnr.de dienen ausschliesslich als informative Orientierungshilfe und erste Schaetzung. Sie stellen keine steuerliche, finanzielle oder rechtliche Beratung dar.

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